Wir arbeiten grundsätzlich nur zu den nebenstehenden Bedingungen. Hiervon abweichende Bedingungen unserer Kundschaft haben nur bei schriftlicher Bestätigung durch uns Gültigkeit und gelten nur für den jeweiligen Einzelauftrag, für den sie vereinbart sind. Dies gilt auch für Folgeaufträge und/oder Nachbestellungen, die wir ohne erneute Bezugnahme auf die nachstehende Bedingungen ausführen. Mündliche Abreden oder Zusagen haben nur Gültigkeit; wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.
Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Der Auftrag kommt erst mit unserer schriftlichen Bestätigung, die auch maschinenschriftlich unterzeichnet sein kann, zustande. Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist ausschließlich maßgebend.
Angegebene Lieferzeiten gelten, soweit keine besondere Vereinbarung vorliegt, nur als annähernd und unverbindlich (Liefermöglichkeiten vorbehalten). Bei vereinbarter Lieferzeit ist diese für die Dauer der Prüfung von Fertigmustern, Ausdrucken usw. durch den Auftraggeber jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Einsendung an den Auftraggeber bis zum Eintreffen seiner Stellungnahme. Bei Überschreitung vereinbarter Lieferzeiten ist der Besteller zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nicht berechtigt. Rücktritt vom Vertrag kann erst nach Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Monaten erklärt werden. Kriegszustände, Betriebs- und Verkehrsstörungen, Unruhen, Streiks, und Aussperrungen, behördliche Verfügungen oder Fälle höherer Gewalt, auch solche in Zuliefer- und Transportbetrieben, die unmittelbar oder mittelbar die Herstellung oder Anlieferung der Ware stören oder verhindern, befreien uns für die Dauer und den Umfang der dadurch entstandenen Betriebs- und Versandstörungen von der Verbindlichkeit. In diesen Fällen ermächtigt die Nichteinhaltung von Lieferfristen nicht zur Auftragsstreichung.
Lieferungen erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart, ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurück genommen. Kisten werden, wenn ihre Zurücksendung in gutem Zustand frei Bahnhof Ahrensburg innerhalb vier Wochen erfolgt, mit zwei Drittel des berechneten Preises gutgeschrieben.
Mängelrügen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Die Pflicht des Auftraggebers zur Untersuchung der gelieferten Teile der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Bei Reklamationen/Mängelrügen und daraus resultierenden teilweisen Rückvergütungen gilt als vereinbarte Bezugsbasis der Nettopreis. Von der Beanstandung ausgeschlossen sind Abweichungen in der Beschaffenheit der von uns bezogenen Papiere, Kartons oder sonstigen Materialien, soweit das in den Lieferungsbedingungen der jeweiligen Lieferanten für zulässig erklärt ist. Das Gleiche gilt für durch die Drucktechnik bedingte Unterschiede zwischen Andruck und Auflage. Für Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichungen der Farben und Bronzen, sowie die Beschaffenheit von Gummierung und Lackierung usw. haften wir nur, wenn hierfür seitens unserer Lieferanten Garantien gegeben werden und die Mängel der Materialien vor deren Verwendung bei sachgemäßer Prüfung erkennbar waren. Für Mängel, die einem Material anhaften, das vom Auftraggeber zur Verarbeitung zur Verfügung gestellt wird, haften wir nicht und sind in soweit auch nicht zu besonderen Untersuchungen verpflichtet. Die Prüfung ob die bestellte oder von uns vorgeschlagene Ware sich für den vom Auftraggeber vorgesehenen Verwendungszweck eignet, ist Pflicht des Auftraggebers, wir übernehmen für die Eignung keine Gewähr. Werden unsere Waren oder Arbeiten zu Recht beanstandet, so können wir nach unserer Wahl Nachbesserungen vornehmen, Ersatz liefern oder den Gegenwert gutschreiben. Voraussetzung hierfür ist die Rücksendung der beanstandeten Ware. Weitergehende Ansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen.
Satzfehler werden kostenfrei berichtigt. Dagegen werden von uns nicht verschuldete, in Abweichung von der Vorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Autokorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Korrekturabzüge und Ausfallmuster sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und uns als druck- bzw. reproduktionsreif zurückgeben. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich durchgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Auftraggeber. Bei Druckaufträgen unter Euro 500,- sind wir nur auf Verlangen verpflichtet, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug zu übersenden. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich unsere Haftung für Satzfehler auf grobe Fahrlässigkeit. Der Auftraggeber ist verpflichtet ein mehr oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 5% anzuerkennen. Der Prozentsatz erhöht sich bei schwierigen Drucken oder besonders schwieriger Weiterverarbeitung auf 10% oder, wenn das Material (Papier oder Karton) von uns zu Lieferungsbedingungen der Fachverbände der Papier- und Pappenindustrie beschafft wurde, auf deren Toleranzsätze.
Proben, Skizzen und Entwürfe werden nur gegen Berechnung geliefert. Sie werden berechnet, auch wenn der Druck bzw. Fertigungsauftrag nicht erteilt wird. Durch eine Bezahlung geht das Vervielfältigungsrecht nicht auf den Auftraggeber über.
Das Urheberrecht und das Recht zur Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an unseren Entwürfen, Originalen und dergleichen verbleibt vorbehaltlich ausdrücklicher schriftlicher anderweitiger Regelung bei uns. Die Haftung für Rechtsmängel ist ausgeschlossen. Zur Prüfung des Rechtes auf Vervielfältigung aller Vorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Druckplatten, Matern, Lithographien, Kopiervorlagen (Negative und Diapositive), Satzformen und dergleichen, bleiben unser Eigentum auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Klischees und Prägeplatten bleiben unser Eigentum, sofern sie nicht ausdrücklich vom Auftraggeber erworben und bezahlt werden. Bei Lieferung von Materialien durch den Besteller werden nicht verbraucht Reste und Abfälle, die bei der Druckzurichtung, Fortdruck, Beschnitt, Ausstanzen und dergleichen entstehen, grundsätzlich unser Eigentum.
Der Auftraggeber übernimmt bei uns übermittelten Druckentwürfen die volle wettbewerbsrechtliche Haftung und wird uns von allen Ansprüchen Dritter freistellen.
Für fremde Druckstöcke, Manuskripte, sonstige Druckunterlagen und Gegenstände, sowie für Klischees und Prägeplatten die gemäß Ziffer 8 Abs. 3 in das Eigentum des Auftraggebers übergangen sind, die nach Fertigstellung des Auftrages übergegangen sind, die nach Fertigstellung des Auftrages vom Auftraggeber nicht binnen vier Wochen abgeholt oder angefordert werden, übernehmen wir keine Haftung. Etwaige Beschädigungen dieser Gegenstände sind unverzüglich zu rügen. Ansprüche wegen etwaiger Beschädigungen können nur innerhalb von vier Wochen nach Herausgabe der Gegenstände geltend gemacht werden. Die Versicherung der uns übergebenen Manuskripte, Originale, Druckstöcke, Papiere und lagernden Drucksachen obliegt dem jeweiligem Eigentümer bzw. Auftraggeber. Das Auf-Lager-Nehmen und Aufbewahren von Rohstoffen, Halb- und Fertigerzeugnissen, wie z.B. Druckarbeiten, Stehsatz, Mono- und TTS-Rollen, Matern, Druckplatten aller Art, fremden Papieren usw. erfolgt nur nach vorheriger Vereinbarung auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers und ist besonders zu vergüten. Wir behalten uns das Recht vor Firmentext, Firmenzeichen oder eine Betriebskennnummer nach Maßgabe entsprechender Übungen oder Vorschriften und des gegebenen Raumes auf Lieferungen aller Art anzubringen.
Die Zahlung hat gemäß den getroffenen Vereinbarungen zu erfolgen. Liegt keine Vereinbarung vor, so ist die Zahlung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnung ohne Abzug in Euro zu leisten. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum wird ein Skonto von 2% auf den Warenwert gewährt. Einzelbeträge bis zu Euro 50,- netto sind bei Lieferung zahlbar. Bei verspäteter Zahlung kommt der Käufer ohne weitere Mahnung in Verzug. In diesem Fall können unter Vorbehalt weitergehender Rechte bankmäßige Zinsen berechnet werden. Bei Akzepten deren Annahme wir uns von Fall zu Fall vorbehalten und die nur zahlungshalber entgegen genommen werden, ist der Discount vom Käufer sofort in Bar zu vergüten. Ein Skontoabzug wird bei Wechselhereinnahme nicht gewährt. Bei größeren Aufträgen werden entsprechend der geleisteten Arbeit Zwischenrechnungen ausgestellt. Für den Fall, dass nach Auftragserteilung eine Veränderung der bei Vertragsabschluss zugrunde gelegten Rohstoffpreise und Löhne eintritt oder bei anderen nicht voraussehbare Änderungen der Kalkulationsgrundlage (z.B. durch Eingriffe des Gesetzgebers), behalten wir uns eine nachträgliche Preisänderung vor. Wird eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers bekannt oder gerät dieser in Zahlungsverzug, so steht uns das Recht zu, sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen, zu fordern und für sämtliche noch ausstehende Lieferungen Barzahlung vor Ablieferung der Ware zu verlangen, auch wenn dies zunächst nicht vereinbart war.
Aufträge über regelmäßig wiederkehrende Lieferungen, für die weder eine Kündigungsfrist noch ein bestimmter Endtermin vereinbart ist, können nur unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Monats gekündigt werden. Falls der durchschnittliche monatliche Rechnungsbetrag mehr als Euro 500,- beträgt, erhöht sich die Kündigungsfrist auf drei Monate zum Schluss eines Kalenderjahres.
Auf Abruf bestellte Waren werden spätestens zwei Monate nach Fertigstellung berechnet wenn nicht besondere Abmachungen getroffen werden.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises, bei Hergabe von Wechseln und Schecks bis zu deren Einlösung, unser Eigentum. Wir sind berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Setzung einer Nachfrist zurückzufordern, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät oder wenn uns bekannt wird, dass er sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet, einen Vergleich oder ein Moratorium anstrebt, in Konkurs gerät oder eine eidesstattliche Versicherung über seine Vermögensverhältnisse abgeben soll. Der Käufer oder Auftraggeber ist berechtigt, im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung über die Ware zu verfügen. Außergewöhnliche Verfügungen, wie z.B. Verpfändung, Sicherungsübereignung sind nur mit unserer Zustimmung zulässig. Der Käufer oder Auftraggeber hat uns Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware unverzüglich mitzuteilen. Im Falle der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der von uns gelieferten Vorbehaltsware mit anderen Waren, erwerben wir Miteigentum an den Fertigwaren im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Vorbehaltsware zum Wert der Fertigwaren, die der Käufer für uns verwahrt. Der Käufer tritt uns schon jetzt seine Forderung aus dem Weiterverkauf der Fertigwaren zur Sicherung der von uns gelieferten Vorbehaltsware gegen seine Kunden ab, und zwar in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Der Käufer nimmt die Einziehung der uns abgetrennten Forderung vor. Wir ziehen die Forderung solange selbst nicht ein, wie der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt. Auf unser Verlangen jedoch hat uns der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen nebst Forderungsbetrag mitzuteilen und den Schuldnern die Abtretung anzuzeigen.
Erfüllungsort jeder Vertragsleistung und ausschließlicher Gerichtsstand ist Ahrensburg. Wir sind berechtigt, ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes vor dem Amtsgericht zu klagen.
Drucktechnisch bedingt sind Farbabweichungen möglich. Designs und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Änderungen vorbehalten.
Motive sind nicht zwingend ein Jahr gültig.
Lieferkonditionen:
Wir liefern ab einem Mindestauftragswert von 100,00 € netto. Die Versand- und Verpackungskosten für Deutschland betragen 7,00 €. Die Lieferung innerhalb Deutschlands ist frei Haus für den Einzelhandel ab einem Warenwert von 200,00 € netto und für den Großhandel ab einem Warenwert von 300,00 € netto.
Kosten für internationale Sendungen können je nach Vereinbarung abweichen.
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